Partner-Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 · Version 1.1

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Partner-AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der vynora UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 29, 31079 Sibbesse, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 210793, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Schubert (nachfolgend „vynora") und natürlichen oder juristischen Personen, die als Vertriebspartner tätig werden (nachfolgend „Partner").

vynora-Partner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (insbesondere IT-Systemhäuser, Praxis-Berater, Reseller von Praxis-Software). Verbraucher sind ausgeschlossen.

Diese Partner-AGB ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von vynora. Bei Widerspruch gehen für das Partner-Verhältnis die hier geregelten Bestimmungen vor.

§ 2 Vertragsmodell (Agent, nicht Reseller)

Der Partner agiert als Vermittler. Die durch den Partner vermittelte Praxis schließt direkt mit vynora den Hauptvertrag ab und zahlt direkt an vynora. Der Partner tritt nicht als Verkäufer, nicht als Vertragspartei und nicht als Rechnungssteller der Praxis-Dienstleistung auf.

Der Partner ist nicht Erfüllungsgehilfe oder Vertreter von vynora und besitzt keine Befugnis, im Namen von vynora rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen oder Zusicherungen über Funktionen, Verfügbarkeit oder Preise zu machen, die über die offiziellen vynora-Materialien hinausgehen.

§ 3 Vergütung (Lifetime Rev-Share)

Der Partner erhält eine wiederkehrende Provision auf den von der vermittelten Praxis an vynora gezahlten Netto-Abonnement-Umsatz. Die Höhe richtet sich nach der jeweils aktuellen Provisions-Staffel, abrufbar unter vynoramed.de/partner-werden.

Lifetime bedeutet: solange die Praxis aktiver vynora-Kunde bleibt und Zahlungen leistet. Bei Tier-Re-Rating durch Wachstum (Praxen-Schwellen erreicht) gilt der neue Satz für künftige Abrechnungen ab Inkrafttreten; bestehende Buchungen bleiben mit ihrer historischen Rate erhalten.

Stapelbare Boni (z. B. Stripe-Connect-Bonus, Exklusiv-Bonus) greifen prospektiv ab Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen. Eine rückwirkende Anwendung auf bereits abgerechnete Buchungen findet nicht statt.

Setup-Bounty: Wenn die vermittelte Praxis ein kostenpflichtiges Setup-Paket bei vynora bucht, erhält der Partner zusätzlich eine einmalige Pauschal- Provision. Höhe ebenfalls aus der aktuellen Staffel ersichtlich.

Eigenes Setup durch den Partner (ohne vynora-Setup-Paket) wird nicht von vynora vergütet — der Partner rechnet hierfür direkt mit der Praxis ab (eigener Preis, eigene Rechnung).

§ 4 Auszahlung via Stripe Connect

Auszahlungen erfolgen ausschließlich über einen Stripe-Connect-Standard-Account, den der Partner selbst einrichtet und bei Stripe verifiziert (KYC). Die fälligen Provisionen werden jeweils nach Zahlungseingang der Praxis abzüglich einer 14-Tage-Retention-Frist automatisch an den Stripe-Account des Partners transferiert.

Die 14-Tage-Retention dient der Abdeckung möglicher SEPA-Rückbuchungen oder Kreditkarten-Rückbuchungen (Chargebacks). Bei tatsächlicher Rückbuchung wird die zugehörige Provision automatisch zurückverbucht (Clawback).

Solange der Stripe-Connect-Account des Partners nicht abgeschlossen ist, werden Provisionen kumuliert und in der Pipeline gehalten. Ohne abgeschlossenes Onboarding ist keine Auszahlung möglich. Eine manuelle Auszahlung außerhalb Stripe Connect erfolgt nicht.

§ 5 Pflichten des Partners

  • Wahrheitsgemäße Werbung: Der Partner darf nur Funktionen und Konditionen kommunizieren, die aktuell auf den offiziellen vynora-Seiten dokumentiert sind. Keine irreführenden Versprechungen.
  • Markenrechte: Der Partner darf den Namen „vynora" und das vynora-Logo ausschließlich gemäß den von vynora bereitgestellten Marketing-Richtlinien verwenden.
  • Keine Patientendaten: Der Partner verarbeitet selbst keine Patientendaten der Praxen. Sollte dies im Einzelfall doch erforderlich sein (z. B. Vor-Ort-Setup), gelten die DSGVO-Pflichten der Praxis als Verantwortlicher.
  • Vertraulichkeit: Geschäftsgeheimnisse (z. B. Preisstaffel-Verhandlungen, Roadmap-Informationen) sind auch nach Vertragsende vertraulich zu behandeln.

§ 6 Exklusiv-Status (optional)

Erhält der Partner den Exklusiv-Status (mit dem damit verbundenen Provisions-Bonus von +5%), verpflichtet er sich, keine direkt konkurrierenden Wartezimmer- oder Patientenaufruf-Systeme aktiv zu vertreiben oder zu empfehlen. Bestehende Wartungs- oder Support-Verträge mit Konkurrenz-Produkten dürfen weitergeführt werden; aktive Neuvermittlung ist jedoch nicht zulässig.

Verstöße führen zum sofortigen Verlust des Exklusiv-Bonus. Die Provision fällt auf die Basis-Stufe (ohne Exklusiv-Bonus) zurück; bereits ausgezahlte Provisionen bleiben unangetastet.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Das Partner-Verhältnis ist unbefristet. Beide Parteien können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.

Wirkung der Kündigung: Mit Wirksamkeit der Kündigung endet die Vermittlertätigkeit des Partners; bereits vermittelte Praxen bleiben vynora-Kunden, der lifetime Rev-Share auf diese Praxen endet jedoch mit dem Vertragsende. Bereits angefallene Provisionen werden noch ausgezahlt (abzüglich der 14-Tage-Retention).

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. wiederholter Verstoß gegen § 5, irreführende Werbung, Insolvenz einer Partei) bleibt unberührt.

§ 8 Selbstständigkeit / Steuern

Der Partner handelt als selbstständiger Unternehmer auf eigene Rechnung. Er ist verpflichtet, alle einkommens- und umsatzsteuerrechtlichen Pflichten in seinem Sitzland selbst zu erfüllen. vynora führt keine Steuern für den Partner ab.

Bei umsatzsteuerpflichtigen Partnern erfolgen Provisionsabrechnungen netto; die Umsatzsteuer ist vom Partner separat in Rechnung zu stellen (Gutschrift-Verfahren oder klassische Rechnung — wird im Dashboard-Onboarding festgelegt).

§ 9 Haftung

vynora haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist die Haftung von vynora auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt.

Der Partner stellt vynora von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung seiner Pflichten nach § 5 resultieren — insbesondere aus irreführender Werbung oder unautorisierter Verwendung der vynora-Marke.

§ 10 Datenschutz

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Partners (Stammdaten, Kontaktdaten, Auszahlungsdaten) wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Da der Partner selbst keine Patientendaten verarbeitet, ist kein separater AVV erforderlich. Sollte sich dies im Einzelfall ändern (z. B. Setup-Tätigkeiten beim Praxis-Kunden mit Patientendaten-Zugriff), wird ein dreiseitiger AVV zwischen Praxis, Partner und vynora geschlossen.

§ 11 Änderungen dieser Partner-AGB und der Provisions-Struktur

(1) Provisions-Sätze für künftige Vermittlungen: vynora kann die Provisions-Staffel, Bonus-Bedingungen und Setup-Bounty für noch nicht vermittelte Praxen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der jeweiligen Vermittlung veröffentlichte Satz.

(2) Bestehende Vermittlungen — Bestandsschutz: Für bereits vermittelte Praxen gilt der zum Zeitpunkt der Vermittlung wirksame Provisions-Satz für mindestens 6 weitere Monate nach Inkrafttreten einer Änderung weiter; erst danach gilt der jeweils aktuelle Satz auch für diese Bestandsvermittlungen.

(3) Sonstige wesentliche AGB-Änderungen (z. B. Retention-Frist, Auszahlungsmodalitäten, Pflichten) werden dem Partner mit einer Frist von mindestens 14 Tagen in Textform (E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse) angekündigt.

(4) Zustimmung durch Fortsetzung: Setzt der Partner seine Vermittlertätigkeit nach Inkrafttreten einer Änderung fort, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Möchte der Partner einer wesentlichen Änderung nicht zustimmen, kann er das Partner-Verhältnis innerhalb der Ankündigungsfrist außerordentlich zum Datum des Inkrafttretens kündigen.

(5) Bei rein redaktionellen oder den Partner nicht benachteiligenden Anpassungen genügt eine Mitteilung mit Vorlauf von 14 Tagen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von vynora.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partner-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.